Feuerbrand – Bekämpfung

Neue gefährliche Krankheit für Bäume

Der Feuerbrand ist eine gefährliche, leicht übertragbare Pflanzenkrankheit, die bereits in weiten Teilen Europas auftritt. Sie befällt die Kernobstgehölze Äpfel und Birne sowie mehrere Zier- und Wildpflanzen (Felsenbirne, Weißdorn, Zwergmispel, Quitte, Feuerdorn, Eberesche udgl.) und führt zum gänzlichen oder teilweisen Absterben der Pflanzen. Außer Erwerbsobstanlagen und Streuobstbeständen sind auch zahlreiche Pflanzen in Hausgärten in Gefahr, wenn im Falle eines Auftretens nicht von allen Betroffenen rasche und entschlossene Maßnahmen gesetzt werden.

Schadbild:
Typische Merkmale der Krankheit sind die meist dunkelbraun bis schwarz gefärbten Stiele der abgestorbenen Blüten und Blätter. Die abgestorbenen Blätter und Früchte bleiben an den Bäumen hängen. Die erkrankten, zunächst fahlgrün aussehenden jungen Triebspitzen krümmen sich oft infolge Wassermangels hakenförmig. Bei feuchtwarmen Witterungbedingungen kann man zunächst farblose, später gelbbraun gefärbte Tröpfchen (Bakterienschleim) finden.

Verbreitung:
Die Verbreitung erfolgt einerseits durch das Verbringen von befallenen Pflanzen und sonstigem „infizierten“ Material (z.B. Schnittwerkzeuge). Andererseits überdauern die Bakterien die Vegetationsruhe in erkrankten Rindenteilen und breiten sich im Frühjahr und Sommer durch die Witterung und durch Insekten (Bienen) und Vögel auf anderer Pflanzen aus.
Der Feuerbrand ist in Österreich zuerst 1993 in Vorarlberg aufgetreten. 1998 wurde ein Befall in Tirol und Salzburg festgestellt. Es ist zu erwarten, daß der Feuerbrand in Zukunft auch in Oberösterreich auftreten wird. Wichtig ist das rechtzeitige Erkennen befallener Pflanzen.

Bekämpfung:
Eine nachhaltige Bekämpfung des Feuerbrandes mit chemischen Pflanzenschutzmitteln ist nicht möglich. Zur Bekämpfung dieser Krankheit kommt lediglich das Entfernen und Verbrennen der befallenen Pflanzen (Rodung) in Betracht, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Zur Vermeidung der weiteren Verbreitung der Infektion ist es unbedingt erforderlich, daß so wenige Personen wie möglich direkt mit den infizierten Pflanzen in Berührung kommen. Die Bekämpfungsmaßnahmen sollen daher keinesfalls durch die Eigentümer, sondern nur durch spezielle Bekämpfungstrupps durchgeführt werden.

Überwachung:
Gemäß Kulturpflanzenschutzgesetz übernehmen die Gemeinden die Überwachung durch die Bestellung eines Feuerbrandbeauftragten.
Bei Verdacht auf Feuerbrand hat der betroffene Grundeigentümer dies unverzüglich bei der Gemeinde zu melden.

Verfasst am: 16.05.2000
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