Erhöhte Wohnbauförderung

für energiesparenden Bauweise

Wer kann die erhöhte Förderung erhalten?
Gefördert wird die Errichtung eines Eigenheimes oder eines als Teil einer Gesamtanlage in „energiesparender Bauweise“. „Energiesparend bauen“ heißt, die Nutz-Energiekennzahl (NEZ) von 65 bzw. kWh/m² und Jahr zu erreichen bzw. zu unterschreiten. Die Förderung kann jeder Bauwerber beantragen der um die Wohnbauförderung ansucht und dessen Ansuchen noch nicht abgeschlossen worden ist.

Energiesparhaus oder Niedrigenergiehaus?
Es gibt zwei verschiedene Förderbeträge, die von der erreichten Nutzheiz-Energiekennzahl abhängen:
S 50.000,– für das Oö. Energiesparhaus. Die Anforderung ist eine max. NEZ von 65 kWh/m² und Jahr.
S 100.000,– für das Oö. Niedrigenergiehaus. Die Anforderung ist eine NEZ von 50 kWh/m² und Jahr oder weniger.

Verfasst am: 30.08.2000
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