Regenwasser-Anlagen

Förderung durch das Land O.Ö.

Was wird gefördert?
– Gefördert werden Anlagen die der Verwendung von Regenwasser außerhalb von Gebäuden (z.B. Gartenbewässerung) dienen.
– Eine Anlage muss mindestens aus einer Sammelvorrichtung und einem Regenwasserspeicher mit einem Mindestvolumen von 2 m³ bestehen.

Wie wird gefördert:
– Das förderbare Volumen beträgt mindestens 2 m³ und maximal 10 m³.
– Der einmalige Zuschuss beträgt 20 % der anrechenbaren Errichtungskosten und ist mit einem Betrag von S 1.000.-/m³ begrenzt.
– Rechnungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein.

Verfasst am: 30.08.2000
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