Einladung zum 16. Energiestammtisch am 12. April 2012

Thema: „Mit Dämmung die Energiekosten senken und die Wohnqualität steigern“

Hörbich(12.04.2012)- Der Verein Lebensraum Donau-Ameisberg lädt zum 16. Energiestammtisch
am Donnerstag, 12. April 2012  um 19.30 Uhr  im Gemeindesaal Hörbich sehr herzlich ein.

Vortragende:

  • Ing. Franz Mitmasser vom Energiesparverband  (Zuständig für unsere Region bei Vorort-Beratungen;  Sanierungsförderungen)
  • Alfred Ruhdorfer, Vizepräsiden des baubiologischen Institutes  (Fachmann für ökologische Dämmstoffe)
  • Martin Hörleinsberger, Fachmann für Fenster (Verkaufs- und Vertriebsmanager einer großen einheimischen Fensterfirma)
  • Alois Resch, Energieberater (Infos zur Bundesförderung für Sanierungen)

Kommen Sie zu dieser sehr interessanten Veranstaltung, laden Sie auch Freunde und Bekannte dazu ein! Auf zahlreichen Besuch freut sich der Verein „Lebensraum Donau-Ameisberg“!

Hier ein Überblick über die wesentlichen Förderrichtlinien.

Gültig für Förderanträge ab 01.07.2012

Gefördert wird die Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen.

Was wird gefördert?

A. Gesamthafte energetische Sanierung:
Eine gesamthafte energetische Sanierung liegt vor, wenn auf Grund der durchgeführten Sanierungsmaßnahme die Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) nicht mehr als 75 kWh/m²a, 65 kWh/m²a, 45 kWh/m²a beträgt.
 

B. Energetische Einzelmaßnahmen:

  • Außenwände und Wände gegen den Dachraum und Garage: max. 0,25 W/m²K
  • Außendecken / Dach /oberste Geschoßdecke: max. 0,15 W/m²K
  • Dachschrägen: max. 0,18 W/m²K
  • Fenster und Türen gegen Außenluft: Uw max. 1,20 W/m²K gemäß Prüfungszeug.
  • Austausch des Fensterglases auf Wärmeschutzverglasung Ug max. 1,1 W/m²K
  • Decke & Wände zu unbeheiztem Keller: max. 0,35 W/m²K
  • Erdberührte Wände und Fußböden: max. 0,35 W/m²K
  • Unbeheizte Keller gegen Außenluft: 0,5 W/m²K
  • Dämmstärke Fensterlaibung: mind. 3 cm
  • Decken gegen Garagen: max. 0,25 W/m²K

C. Sanierungsmaßnahmen ohne energetische Standards:

  • Sanierungsmaßnahmen, welche das Dach, die Trockenlegung und die statische Sicherheit betreffen
  • Behindertengerechte Maßnahmen bei Vorliegen eines Bescheides des Bundessozialamtes über eine Behinderung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme steht.

Förderbar sind nur solche Sanierungsarbeiten, die durch gewerblich befugte Unternehmen durchgeführt, oder deren Vornahme durch Materialrechnungen in Höhe von mindestens 150 Euro nachgewiesen worden sind. Die Rechnungen dürfen nicht älter als 2 Jahre sein.

Wie wird gefördert?

Wahlweise Annuitätenzuschüsse zu einem Bankdarlehen, nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Rückzahlung eines Hypothekardarlehens oder einmaliger, nicht rückzahlbarer Bauzuschuss

1. Annuitätenzuschüsse zu einem Bankdarlehen

  • Bauteilsanierung    Einzelbauteilanforderungen    20%    15 Jahre
  • Sanierungsstufe I    maximal 75 kWh/m²a    25%    15 Jahre
  • Sanierungsstufe II   maximal 65 kWh/m²a    30%    15 Jahre
  • Sanierungsstufe III  maximal 45 kWh/m²a    35%    15 Jahre
  • Minimalenergiehaussan.    maximal 15 kWh/m²a    40%    25 Jahre

Höhe des mit Annuitätenzuschüssen geförderten Darlehens

  • 1 Wohnung                37.000,- Euro
  • 2 und 3 Wohnungen  45.000,- Euro
  • Minimalenergiehaus  40.000,- Euro

2. Nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Rückzahlung eines Hypothekardarlehens
Die maximale Darlehenshöhe beträgt das 1,5-fache des dem Annuitätenzuschuss zu Grunde liegenden Darlehensnominales. Die Höhe des Zuschusses wird auf Basis des ermittelten Förderbarwertes des Annuitäten-zuschusses festgelegt.
Die Laufzeit des bezuschussten Darlehens beträgt 30 Jahre.
Das Darlehen muss hypothekarisch im Grundbuch sichergestellt werden.

3. Einmaliger, nicht rückzahlbarer Bauzuschuss
Der nichtrückzahlbare Bauzuschuss wird mit einem Abschlag von 40% vom Barwert des Annuitätenzuschusses berechnet. Basis Darlehen Annuitätenzuschuss.

  • Annuitätenzuschuss 20%    Bauzuschuss 4.400,- Euro
  • Annuitätenzuschuss 25%    Bauzuschuss 5.550,- Euro
  • Annuitätenzuschuss 30%    Bauzuschuss 6.660,- Euro
  • Annuitätenzuschuss 35%    Bauzuschuss 7.770,- Euro
  • Annuitätenzuschuss 40%    Bauzuschuss 8.880,- Euro

Abwicklung/Antragstellung:

Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz zu richten.
Auskünfte bei der Beratungsstelle: (Tel. 0732/7720-14143, 14144 oder 14247)
Fragen zu energiesparenden Maßnahmen an den Energiesparverband: 0800/205206; bzw.
www. energiesparverband.at

Thermische Sanierung – Sanierungsscheck 2012
Privatpersonen können ab 20. Februar 2012 um Zuschüsse ansuchen, wobei das zu sanierende Gebäude älter als 20 Jahre (Datum der Baubewilligung vor 1. 1. 1992) sein muss. Grundlage zur Beurteilung der Förderungsfähigkeit ist der Energieausweis.

Die Förderung beträgt:

  • bis zu 20 Prozent der förderungsfähigen Kosten bzw.
  • maximal 5.000 Euro für die thermische Sanierung und
  • maximal 1.500 Euro für die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems.

Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. mit Umweltzeichen kann ein Zuschlag von 500 Euro in Anspruch genommen werden.

Der Sanierungsscheck richtet sich an folgende Zielgruppen:

  • (Mit-)Eigentümerinnen/(Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieterinnen/Mieter eines Ein- oder Zweifamilienhauses
  • Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer und Mieterinnen/Mieter von Wohnungen im mehr-geschossigen Wohnbau

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich aus den Kosten für Material, die Montage sowie die Planung (in-klusive Energieausweis) zusammen. Reine Materialkosten ohne Montagerechnung einer Professionistin / eines Professionisten können nicht gefördert werden. Sanierungscheck 2012

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Lebensraum Donau-Ameisberg Edith NIGL Umwelt
Verfasst am: 03.04.2012
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