Photovoltaik Förderung f. Kleinanlagen bis 5 kWp

Neues Einreichmodell - Informationen

Die Förderaktion 2013 verläuft anders als die in den Vorjahren. Der Antrag kann ausschließlich von Privatpersonen gestellt werden. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Pauschalbetrages nach Vorlage der Endabrechnung ausbezahlt. Für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen bis 5 kWp gilt die Förderpauschale von 300 Euro/kWp. Für gebäudeintegrierte Anlagen gilt die Förderpauschale von 400 Euro/kWp.

Noch nie konnten so viele Anlagen gefördert werden. 36 Mio. Förderbudget stehen zur Verfügung.

 

Hinweise und Schritte zur PV-Förderung:

1.  Planen Sie Ihre Anlage mit einem professionellen Fachbetrieb und holen Sie sich ihre Zählpunktnummer bei Ihrem Netzbetreiber

2.  Wenn Ihre Planungen abgeschlossen sind, vereinbaren Sie einen fixen Installations- und Fertigstellungstermin mit Ihrem Fachbetrieb.

3.  Einmalige Registrierung mit Ihrem baureifen Projekt und der Zählpunktnummer. Das Förderbudget ist nun für Sie reserviert. Der mit dem Fachbetrieb vereinbarte Fertigstellungstermin darf nun nicht länger als 12 Wochen in der Zukunft liegen.

4.  Der konkrete Förderantrag (mit Rechnung, Prüfbefund und Endabrechnungsunterlagen) muss spätestens 12 Wochen nach Registrierung gestellt werden.

Bitte nur baubereite Anlagen einreichen, die innerhalb von 12 Wochen errichtet werden können!

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Lebensraum Donau-Ameisberg Andrea GIERLINGER Umwelt
Verfasst am: 25.04.2013
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