OÖ Hundehaltegesetz

Sachkundenachweis-Seminare

LEMBACH (12.02.2014) – Hundehalterinnen und Hundehalter, die seit 1. Juli 2003 einen neuen Hund anmelden und bisher mit einem anderen oder früheren Hund noch keine Ausbildung im Sinn des § 4 Oö. Hundehalte-Sachkundeverordnung (zB. Begleithundeprüfung BgH-1) nachweisen können, benötigen einen Allgemeinen Sachkundekursnachweis.

Diesen erhält man, indem die künftige Hundehalterin bzw. der Hundehalter eine mindestens dreistündige theoretische Ausbildung, gehalten von einer Tierärztin bzw. einem Tierarzt und einer Hundetrainerin bzw. einem Hundetrainer, absolviert.

Termine für Sachkundenachweis-Seminare finden Sie auf der Homepage der Marktgemeinde Lembach.

Weitere Informationen über das OÖ. Hundehaltegesetz finden Sie auf der Homepage des Landes OÖ.

Die Hundebesitzer werden ersucht, die am Gemeindeamt kostenlos erhältlichen Hundesackerl zu verwenden.

Verfasst am: 12.02.2014
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