Wasserdruck wird am Montag, 15. Dezember 2014 nochmals um rund ein halbes Bar erhöht!

Um für die in höheren Bereichen befindlichen Objekte entsprechende Druckverhältnisse zu schaffen, ist es notwendig, den Wasserdruck nochmals um rund ein halbes Bar anzuheben.

LEMBACH (15.12.2014) – Die Erhöhung des Wasserdrucks erfolgte am 27. November 2014. Aufgrund von technischen Problemen (Einstellungen bei den Druckreduzierungsschächten, undichte Schieber) ist es in den tiefer liegenden Bereichen des Ortsgebiets zu überhöhten Druckverhältnissen im Leitungsnetz und dadurch in manchen Objekten zum Wasseraustritt bei Überdruckventilen gekommen.

Diese technischen Probleme konnten in der Zwischenzeit behoben werden und der Druck wurde schrittweise angehoben. Der endgültig erforderliche Druck wurde jedoch noch nicht erreicht.

Um für die in höheren Bereichen befindlichen Objekte entsprechende Druckverhältnisse zu schaffen, ist es notwendig, den Wasserdruck nochmals um rund ein halbes Bar anzuheben.

Die nachstehend angeführten Bereiche sind von dieser Druckerhöhung nicht betroffen – dort ist der endgültige Druck schon erreicht:

– Alfons-Dorfner-Straße
– Böhmerwaldstraße
– Badgasse
– Buchetwies
– Gartenstraße – Häuser Nr. 9 bis 29
– Feichten
– Gloßholz
– Hammer
– Hanriederstraße – ab Haus Nr. 9
– Knechtswies – nur die Häuser Nr. 24 bis 26
– Linzerstraße – ab Haus Draxler/Reisinger abwärts
– Molkereistraße
– Mühlgasse – nur Häuser Nr. 9 und 15
– Neubau
– Stifterstraße – nur die Häuser Nr. 6, 14 und 15
– Tannbergstraße – ab Haus Nr. 7
– Teichweg

Bitte Wasserzähler und Hauszuleitung am 15. Dezember 2014 nochmals kontrollieren:

Schalten Sie dazu alle Wasserverbraucher im Haus ab. Nun dürfte sich das Zählrad am Wasserzähler nicht mehr drehen. Sollte dies trotzdem der Fall sein, deutet das auf einen Wasserverlust hin. Es wird im eigenen Interesse empfohlen, diesem Wasserverlust sofort nachzugehen.

Zusätzlich kontrollieren Sie bitte auch den Bereich der Wasserzuleitung außerhalb des Hauses auf allfällige Wasseraustritte.

Die Gemeinde ist berechtigt, einen Wasserdruck von bis zu 6 bar zu liefern. Von Fachleuten wird jedoch zum Schutz der Leitungen und Armaturen empfohlen, bereits ab rund 4 Bar eine Druckreduzierung einzubauen. Dies muss jedoch von jedem Hauseigentümer auf eigene Kosten durchgeführt werden.

Wir bitten höflich um Verständnis.

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Marktgemeinde Lembach Christine MOSER Öffentliche Einrichtung
Verfasst am: 10.12.2014
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