Wichtiges zum Jahreswechsel – Pyrotechnik

Informationen zur Verwendung im privaten Bereich

LEMBACH: (20.12.2014) – Wie in den vergangenen Jahren wird auch diesmal zum Jahreswechsel verstärkt mit dem Zünden von Feuerwerken und dem Abfeuern von Feuerwerkskörpern zu rechnen sein. Damit es aber im Nachhinein nicht zu bösen Überraschungen kommt, gibt es hier einige Hinweise.

Der Besitz, das Inverkehrbringen und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, wie auch das Böllerschießen, sind im Pyrotechnikgesetz 2010 geregelt.

Nur diese Kategorien dürfen bewilligungsfrei gekauft werden. Für Besitz und Verwendung aller anderer Kategorien (F3 und 4, T2, P2 und 3) ist eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft erforderlich.

Wichtig ist, dass am Gegenstand selbst oder an der Verpackung das CE-Kennzeichen und eine 10-stellige Registernummer vorhanden sind.

Weiters müssen in deutscher Sprache richtig, lesbar und dauerhaft folgende Angaben sichtbar sein:
– Name und Adresse des EU-Herstellers oder EU-Importeurs
– Name und Typ des Gegenstandes
– Altersgrenze
– Kategorie, Gebrauchsanweisungen
– Nettoexplosivstoffmasse (NEM)
– Mindestsicherheitsabstand

Diese Anforderungen sind insbesondere für Pyrotechnik zu beachten, die im Ausland, z.B. Tschechien, gekauft werden. Abweichungen können zu Strafen und zur Beschlagnahme führen.

Man muss auch beachten, dass die Verwendung von Pyrotechnik der Kategorie F2 (z.B. Schweizer Kracher) im Ortsgebiet und in geschlossenen Räumen verboten ist.

Des Weiteren besteht ein generelles Verbot von Pyrotechnik in schützenswerten Bereichen, wie z.B. innerhalb od. in unmittelbarer Nähe von größeren Menschenansammlungen, Kirchen, Krankenanstalten, Kinder- u. Altersheimen, Tierheimen und in der Nähe von leicht entzündlichen Gegenständen, Anlagen (z.B. Tankstellen) und Orten.

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 und F2, sowie T1 und P1 dürfen nur einzeln und voneinander getrennt angezündet werden.
Bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz sind behördliche Strafen bis zu € 3600,-, sowie der Verfall (Sicherstellung) der pyrotechnischen Gegenstände, möglich.

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ÖVP Reinhard RICHTSFELD Parteiorganisation
Verfasst am: 20.12.2014
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