Informationen zur Förderung der E-Mobilität in Österreich

Im kommenden Jahr gibt es interessante Begünstigungen beim Ankauf von Elektrofahrzeugen!

LEMBACH (13.12.2016): Verkehrsministerium, Umweltministerium und die Automobilbranche haben für Österreich ein Paket zur Förderung von Elektromobilität in Höhe 72 Mio. Euro geschnürt. Das Maßnahmenpaket umfasst Anreize für den Kauf von Elektro-Fahrzeugen und den Aufbau von E-Ladestationen. Schon ab März 2017 stehen die Ankaufprämien für Elektrofahrzeuge österreichweit zur Verfügung.

Ankaufförderung für Fahrzeuge

Die Beantragung einer Ankaufförderung für Elektrofahrzeuge ist für Neuwagenkäufe ab dem 1. Jänner 2017 möglich. Anträge dafür können ab März unter www.umweltfoerderung.at eingereicht werden und gelten für Käufe ab 1. Jänner 2017 rückwirkend. Privatpersonen erhalten € 4.000,– für vollelektrische PKW oder Autos mit Brennstoffzelle, mitsamt steuerlicher Vorteile erreicht die Förderung € 4.300,–. Für Plug-In-Hybride gibt es € 1.500,– Förderung für Privatpersonen.

Voraussetzung ist, dass der Neuwagen in der Basisversion nicht mehr als 50.000 Euro kostet, mindestens 40 Kilometer rein elektrische Reichweite aufweist und der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern stammt. Um letzteres nachzuweisen ist die Vorlage eines Grünstrom-Liefervertrages notwendig. Plug-In-Hybride mit Diesel-Zusatzmotor (Range Extender) sind von der Förderung ausgeschlossen. Unternehmen und Gebietskörperschaften erhalten € 3.000,– für ein vollelektrisches und € 1.500,– für ein Plug-In-Hybrid-Fahrzeug.

Gefördert wird nicht nur der Ankauf von Elektroautos, sondern auch von anderen Elektrofahrzeugen. Beim Kauf eines neuen E-Motorrads oder E-Mopeds erhält man € 375,–. Für Fahrzeuge der Klassen M2 oder N1 mit einem Gewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen erhalten Unternehmen, Gebietskörperschaften oder Vereine bis zu € 20.000,–. Für E-Busse kommen bis zu € 60.000,– Förderung in Frage. Auch bei diesen Fahrzeugen muss der Strom aus erneuerbaren Energieträgern stammen.

Ladeinfrastruktur

Bei der Ladeinfrastruktur sieht das Aktionspaket die Förderung privater und öffentlicher Einrichtungen vor. Pro privater Ladestation mit bis zu 22 Kilowatt Leistung, auch als „Wallbox“ bekannt, sollen € 200,– vergeben werden.

Öffentlich fokussiert sich das Paket auf die Förderung von Schnellladestationen mit Abgabeleistungen ab 43 kW (Wechselstrom) bzw. 50 kW (Gleichstrom). Bis Ende 2018 sieht das BMVIT eine flächendeckende Ladeinfrastruktur im ganzen Land vor. Autobahnbetreiber ASFINAG und die ÖBB werden ihren Teil dazu beitragen.

Sachbezug, Vorsteuerabzugsfähig und NOVA

Seit 1. Jänner 2016 entfällt für Elektroautos, die als Dienstfahrzeuge genutzt werden, der Sachbezug. Weiteres sind ab 2016 alle Elektroautos für Selbständige und Unternehmer vorsteuerabzugsfähig. Beim Vorsteuerabzug ist jedoch die „Luxustangente“ zu beachten. Dies bedeutet, dass ein Vorsteuerabzug nur für Anschaffungskosten bis € 48.000,– genutzt werden kann. Wenn also ein Elektroauto € 70.000,– kostet, dürfen nur Anschaffungskosten von € 48.000,– abgesetzt werden. Der Vorsteuerabzug kann dann auch nur von diesem Betrag berechnet werden. In Österreich fällt zudem die motorbezogene Versicherungssteuer weg, was sich ebenfalls auf die laufenden Betriebskosten positiv auswirkt.

Mit diesem Förderpaket kann die Entwicklung der E-Mobilität weiterhin unterstützt und vorangetrieben werden. Die Förderungsaktionen sind bis Ende 2018 vorgesehen bzw. solange Förderungsmittel zur Verfügung stehen.

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Lebensraum Donau-Ameisberg Redakteure MARKTGEMEINDE Umwelt
Verfasst am: 13.12.2016
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