Achtung: Bewilligungspflicht für Drohnen!

Lediglich Modelle bis ca. 250 Gramm und einer Flughöhe bis maximal 30 Meter sind nicht bewilligungspflichtig!

LEMBACH (09.01.2017): Der Besitz von Drohnen – auch von gängigen Drohnen, welche in Elektro- beziehungsweise Spielzeuggeschäften zu erwerben sind, ist laut Luftfahrtbehörde bewilligungspflichtig. Diese Bewilligungspflicht umfasst im Groben den Flug im unbebauten und unbesiedelten Gebiet. Das Fliegen über besiedeltem Gebiet sowie über Häuser, Kirchen, Volksfeste oder Sportveranstaltungen ist nicht erlaubt.

Die meisten Drohnenbesitzer wissen nicht über diese Tatsache Bescheid und laufen so Gefahr, in den vom Gesetzgeber verfügten Strafrahmen von bis zu € 22.000,– zu fallen!

Lediglich Modelle bis 79 Joule Bewegungsenergie, mit einem Gewicht von zirka 250 Gramm (z.B. Mini-Spielzeughubschrauber, Minimodelle aus Schaumstoff, auch mit Kamera) sind bis zu einer Flughöhe von maximal 30 Metern erlaubt. Eine Gefährdung von Personen oder Sachen muss ausgeschlossen sein. Diese „Spielzeuge“ fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Luftfahrtgesetzes, eine Bewilligung ist nicht erforderlich.

Die Bewilligung ist entweder direkt bei der österreichischen Luftfahrtbehörde Austro Control zu beantragen oder Sie nehmen die Unterstützung des Betreibers der Internetseite „drohnenbewilligung.at“ bei der Beantragung der Bewilligung in Anspruch. Dafür wird jedoch eine Gebühr von € 49,– (inkl. USt) verrechnet.

Die Kosten für die Bewilligung betragen zirka € 300,– (inkl. USt).

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Marktgemeinde Lembach Redakteure MARKTGEMEINDE
Verfasst am: 09.01.2017
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