Aktuelle Informationen zur Geflügelpest-Situation
Aufhebung der Stallhaltepflicht
LEMBACH (30.03.2017) – Aufgrund der derzeitigen Seuchensituation in Österreich und ganz Europa und der Ereignisse des Influenza-Wildvogelscreenings wurde beschlossen, die Stallhaltung zu beenden.
Die Biosicherheitsmaßnahmen gemäß § 8 Geflügelpest-Verordnung sind jedoch weitgehend beizubehalten, da nach wie vor ein gewisses Risiko der Übertragung des Virus von Wildvögel auf Hausflügelbestände besteht.
Folgende Pflichen ergeben sich TROTZDEM für die Tierhalter:
Diese Bestimmungen betreffen alle Betriebe und Personen, die Geflügel halten, egal ob kommerziell oder privat.