Aktuelle Informationen zur Geflügelpest-Situation

Aufhebung der Stallhaltepflicht

LEMBACH (30.03.2017) – Aufgrund der derzeitigen Seuchensituation in Österreich und ganz Europa und der Ereignisse des Influenza-Wildvogelscreenings wurde beschlossen, die Stallhaltung zu beenden.

Die Biosicherheitsmaßnahmen gemäß § 8 Geflügelpest-Verordnung sind jedoch weitgehend beizubehalten, da nach wie vor ein gewisses Risiko der Übertragung des Virus von Wildvögel auf Hausflügelbestände besteht.

Folgende Pflichen ergeben sich TROTZDEM für die Tierhalter:

  • Das Geflügel ist so zu halten, dass der Kontakt zu Wildvögel und deren Kot bestmöglich vermieden wird!
  • Die Fütterung und Tränkung der Tiere hat im Stall oder einem Unterstand zu erfolgen!
  • Tiere mit Wasser zu tränken, zu dem auch Wildvögel Zugang haben, ist verboten!
  • Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften, die mit Geflügel in Kontakt waren, sind sorgfältig zu reinigen und zu desinfizieren!
  • Anzeigepflicht bei folgenden Krankheitsanzeichen: Abfall der Futter- und Wasseraufnahme, Eierproduktion oder erhöhter Sterblichkeitsrate

  • Diese Bestimmungen betreffen alle Betriebe und Personen, die Geflügel halten, egal ob kommerziell oder privat.

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    Marktgemeinde Lembach Redakteure MARKTGEMEINDE
    Verfasst am: 30.03.2017
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