Buchsbaumzünsler in Lembach entdeckt!

Hier erhalten Sie Informationen zur Bekämpfung und Entsorgung der Schädlinge.

LEMBACH (26.07.2018): Da der Buchsbaumzünsler bei uns in Lembach sein Unwesen treibt, ersuchen wir die Bevölkerung um besondere Aufmerksamkeit!

Beschreibung

  • weiß-brauner Schmetterling
  • Raupen sind grün-schwarz-weiß gestreift mit schwarzen Punkten und schwarzem Kopf, bis zu 5 cm lang
  • Eiablage auf der Unterseite der Blätter und Gespinste an der gesamten Pflanze
  • kann in Kokons in der Pflanze überwintern
  • verursacht Kahlfraß an verschiedenen Buchsbaumarten

Behandlung

Verschiedenste Behandlungsarten wie „Abklauben“ der Raupen, Hochdruckreinigerbehandlung, Pheromonfallen oder Spritzmittelbehandlung haben unterschiedliche Wirkungsdauer und Erhaltungserfolge, wobei die Spritzmittelbehandlung eine Belastung der Umwelt hervorrufen kann. Meist kann der Buchsbaum trotz Behandlung nicht erhalten werden.

Entsorgung

Kleine Mengen können direkt in die Restabfalltonne eingebracht werden. Darüber hinaus kann die Entsorgung mittels Extrasäcken der Gemeinde ebenfalls bequem im Zuge der Restmüllabfuhr erfolgen.

Vom Buchsbaumzünsler befallene Pflanzen dürfen KEINESFALLS in die Kompostierung gelangen!

Verbrennung befallener Pflanzen

Es gibt hier eine Ausnahme vom Verbrennungsverbot biogener Materialien!

Die freie Verbrennung biogener Materialien außerhalb geeigneter Anlagen ist in Österreich grundsätzlich bis auf einige Ausnahmen verboten.

Allerdings bestehen nach § 3 Abs. 4 Bundesluftreinhaltegesetz iVm § 2 Oö. Schädlingsverbrennungsverordnung 2012 Ausnahmen für Pflanzen, die mit bestimmten Schadorganismen befallen sind. Diese Ausnahme gilt auch beim Befall durch den Buchsbaumzünsler.

§ 4 Oö. Schädlingsverbrennungsverordnung 2012 regelt die Sicherheitsvorkehrungen und Verbrennungsverbote für von Schädlingen befallene Pflanzen.

Vor der Verbrennung sind die Kontaktdaten einer verantwortlichen Person an die Gemeinde zu melden. Folgende Sicherheitsvorkehrungen sind zu treffen:

  • geeignete Maßnahmen zur Verhinderung einer unkontrollierten Ausbreitung des Feuers
  • Bereitstellung geeigneter Löschhilfen
  • keine Verbrennung bei starkem Wind oder bei Dürre
  • Verhinderung unzumutbarer Belästigung oder Gefährdung der Nachbarschaft
  • entsprechende Beigabe von ausreichend trockenem Holz sofern zum besseren Verbrennen erforderlich
  • nur zugelassene und haushaltsübliche Anzündhilfen dürfen verwendet werden
    • Quelle Text und Fotos: Bezirksabfallverband Rohrbach
Profilbild von Redakteure MARKTGEMEINDE
Marktgemeinde Lembach Redakteure MARKTGEMEINDE
Verfasst am: 26.07.2018
Zugriffe: 476