Stellenausschreibung: Vollbeschäftigte Bürokraft für die Gemeindekanzlei

Die Marktgemeinde Lembach i.M. stellt ehestmöglich eine vollbeschäftigte Bürokraft für die Gemeindekanzlei ein!

LEMBACH (11.04.2019) – Gemäß §§ 8 und 9 Oö. Gemeindedienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 idgF. wird aufgrund des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 8. April 2019 folgender Dienstposten zur Besetzung öffentlich ausgeschrieben:

Bürokraft für die Gemeindekanzlei

Dienstbeginn: Ehestmöglich, spätestens am 1. August 2019

Beschäftigungsausmaß: 100 % (= 40 Stunden pro Woche)

Einreihung: Funktionslaufbahn GD 20.3 (Mitarbeiter/in im Verwaltungsdienst mit zusätzlicher Verwendung)

Arbeitszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.00 – 12.00 und von 13.00 – 17.30 Uhr
Mittwoch von 7.00 – 13.00 Uhr, Freitag von 7.00 – 12.30 Uhr
Fallweise Schriftführer-Tätigkeit bei Sitzungen am Abend

Aufgabenbereich (auszugsweise:)

  • Allgemeiner Verwaltungsdienst
  • Meldewesen
  • Tourismusangelegenheiten
  • Veranstaltungskalender
  • Schriftführertätigkeiten bei Sitzungen
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Wartung Homepage
  • Parteienverkehr und Bürgerservice

Besondere Aufnahmevoraussetzungen:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung auf dem Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/-frau, Verwaltungsassistent/in oder eines verwandten Lehrberufes oder Abschluss einer zumindest gleichwertigen berufsbildenden mittleren oder höheren Schule
  • Sehr gute EDV-Kenntnisse (u.a. Word, Excel)
  • Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
  • Genauigkeit, Verlässlichkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit
  • Männliche Bewerber haben den Nachweis über den abgeleisteten Präsenz- bzw. Zivildienst zu erbringen, sofern die gesundheitliche Eignung dafür gegeben war.

Weitere Informationen:

Die in der Oö. Gemeinde-Dienstausbildungsverordnung 2005 vorgesehene Dienstausbildung ist innerhalb der darin vorgesehenen Frist abzulegen, sofern diese nicht nach dieser Verordnung oder nach der bis 2005 geltenden Oö. Gemeinde-Dienstprüfungsverordnung bereits erfolgreich abgelegt wurde oder diese ersetzt werden kann.

Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft (bzw. Staatsangehörigkeit eines Landes, dessen Angehörigen auf Grund von Staatsverträgen im Rahmen der europäischen Integration dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren sind wie Inländern)
  • Volle Handlungsfähigkeit und einwandfreies Vorleben
  • Persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung

Allgemeine Informationen:

Die Aufnahme erfolgt in ein Vertragsbedienstetenverhältnis zur Marktgemeinde Lembach, davon der erste Monat auf Probe.

Die Entlohnung ist im Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, LGBl. Nr. 52/2002, bzw. in der Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung, LGBl. Nr. 53/2002, jeweils in der geltenden Fassung, geregelt. Das Gehalt beträgt demnach mindestens
€ 1.993,00 brutto pro Monat und ist abhängig von der Vordienstzeitenanrechnung.

Interessenten/innen mögen die Bewerbungsunterlagen samt den entsprechenden Beilagen (Lebenslauf, Urkunden, Zeugnisse über Aus- und Fortbildung) bis spätestens

31. Mai 2019

an das Marktgemeindeamt Lembach richten.

Hinweis: Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht ersetzt. Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten bei der Marktgemeinde Lembach zu.

Der Personalbeirat der Marktgemeinde Lembach reiht die Bewerber/innen nach festgelegten Kriterien, über die Aufnahme entscheidet schließlich der Gemeindevorstand.

Für weitere Auskünfte steht Gemeindeamtsleiter Günter Peherstorfer unter der Tel.Nr. (07286) 82 55-11 gerne zur Verfügung.

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Marktgemeinde Lembach Redakteure MARKTGEMEINDE
Verfasst am: 30.04.2019
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