Schulbeginn – Förderungen und Unterstützungen

Im Überblick zusammengefasst

Als Serviceleistung für alle Eltern haben wir im Anschluss alle derzeit in Rechtskraft befindlichen Förderungen und Unterstützungen, welche mit dem Schulbesuch im Zusammenhang stehen, zusammengefasst.

SCHULSTARTGELD
100 Euro für jedes schulpflichtige Kind, zwischen 6. und 15. Lebensjahr, für das man Familienbeihilfe bezieht. Die Auszahlung erfolgt automatisch mit der September-Familienbeihilfe. Kein gesonderter Antrag notwendig.

OÖ. WINTERSPORTWOCHE
Gutschein für die Liftkarte für die Dauer des Schulschikurses, wenn die Wintersportwoche in einem oberösterreichischen Schigebiet und einem Mindestausmaß von 4 aufeinanderfolgenden Schultagen ganztägig stattfindet. Der Antrag ist für Klassen bis zur 13. Schulstufe von der Schule bis spätestens 2 Wochen vor Antritt der Wintersportwoche an das Familienreferat des Landes OÖ zu stellen.

OÖ. WINTERSPORTTAGE
Gutschein für maximal 3 Halbtages-Liftkarten pro Wintersaison, wenn die Wintersporttage in einem oberösterreichischen Schigebiet während der Unterrichtszeit einer Volksschule bzw. der Betreuungszeit eines Kindergartens stattfinden. Der Antrag ist von der jeweiligen Einrichtung bis spätestens 2 Wochen vor Antritt der Wintersporttage an das Familienreferat des Landes OÖ zu stellen.

SCHULVERANSTALTUNGSHILFE DES LANDES OÖ.
Die Höhe der Schulveranstaltungshilfe richtet sich nach der Dauer der Schulveranstaltung (2-tägig € 50,-, 3-tägig € 75,-, 4-tägig € 100,-, 5 und mehrtätig € 125,-). Einmalig je Kind und Schuljahr! Mindestdauer der Schulveranstaltung für 1 Kind 4 Tage, für 2 oder mehr Kinder jeweils mindestens 2 Tage. Einkommensgrenze beachten! Besuch einer Pflichtschule und ordentlicher Wohnsitz in OÖ. notwendig. Antrag an das Familienreferat des Landes OÖ. bis spätestens 3 Monate nach Ende des laufenden Schuljahres (d.h. für das Schuljahr 2019/20 bis 31. Oktober 2020).

UNTERSTÜTZUNG DES BUNDES FÜR SCHULVERANSTALTUNGEN
Einmalig bis zu 180 Euro, je nach sozialer Bedürftigkeit und Dauer der Schulveranstaltung (mind. 5 Tage außerhalb der Schule). Antragstellung beim Landesschulrat für OÖ. vor Beginn der Schulveranstaltung, jedoch bis spätestens 30. April des laufenden Schuljahres. Details auf www.help.gv.at.

SCHULFAHRTBEIHILFE
Wenn mindestens 2 Kilometer eines Schulweges nicht im Rahmen einer kostenlosen Beförderung oder der Schülerfreifahrt zurückgelegt werden können. Je nach Länge des Schulweges und Anzahl der Schulbesuchstage 4,40 bis 19,70 Euro pro Monat bzw. bei Besuch der Schule/des Praktikums von einer Zweitunterkunft auf 19 bis 58 Euro. Für Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Antragstellung beim Finanzamt (Formular Beih85).

SCHULBEIHILFE
Beim Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe. Soziale Bedürftigkeit ist Voraussetzung (www.schulbeihilfenrechner.at). Grundbetrag von 1.130 Euro, der in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert wird. Antragstellung bis 31.12. des laufenden Schuljahres (Formular: schuelerbeihilfen.bmbf.gv.at). An berufsbildenden Schulen ist für jedes Semester ein eigener Antrag zu stellen.

HEIMBEIHILFE
Beim Besuch einer mittleren, höheren oder polytechnischen Schule (ab der 9. Schulstufe), zu der Hin- und Rückweg nicht zumutbar sind (über 2 Stunden) und der/ die Schüler/in deshalb außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnt. Soziale Bedürftigkeit ist Voraussetzung (www.schulbeihilfenrechner.at). Grundbetrag von 1.380 Euro, der in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert wird. Zusätzlich besteht die Möglichkeit auf 105 Euro Fahrtkostenbeihilfe. Antragstellung bis 31.12. des laufenden Schuljahres (Formular: schuelerbeihilfen.bmbf. gv.at).

ERMÄSSIGUNG DES BETREUUNGS- UND NÄCHTIGUNGSBEITRAGES
Für sozial bedürftige SchülerInnen in ganztägigen vom Bund geführten öffentlichen Pflichtschulen oder allgemeinbildenden höheren Schulen mit Nachmittagsbetreuung bzw. vom Bund erhaltenen Schülerheimen (ausgenommen land- und forstwirtschaftliche Schulen). Die Ermäßigung beträgt je nach Bedarf zwischen 10 und 100 Prozent. Antragsstellung innerhalb eines Monats nach Schulbeginn beim Landesschulrat.

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ÖAAB Petra PEINBAUER, Mag. Parteiorganisation
Verfasst am: 20.10.2019
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