Einheitliche Annahmekriterien in den ASZ

Neu ab 1. September 2025

In den Altstoffsammelzentren OÖ gelten ab soforteinheitliche Preise und Annahmekriterien für bestimmte Abfälle. Damit wird ein System geschaffen, das fair, transparent und für alle verständlich ist.


Warum gibt es überhaupt Gebühren? 
Abfälle, die nicht haushaltsüblich sind – z. B. große Mengen,Bauschutt oder Sondermaterialien – verursachenAufwand und Kosten in der Entsorgung. Deshalb gibt es hier klar geregelte Gebühren. Kleinmengen, wie sie in jedem Haushalt anfallen, sind invielen Fällen weiterhin kostenlos.

Warum braucht es das? 
Die Entsorgungsmengen steigen – vor allem durchUmbauten, Renovierungen und private Bauvorhaben. Immer öfter landen großeMengen kostenpflichtiger Fraktionen im ASZ – bisher oft ohne einheitlicheRegelung. Manche haben das bewusst ausgenutzt, andere waren einfach unsicher.Damit das System funktioniert, braucht es klare Regeln.

Was bleibt kostenlos?
Haushaltsübliche Mengen an Siedlungsabfällen – wieAltstoffe, Problemstoffe oder Möbelstücke – können weiterhin kostenlosabgegeben werden, finanziert über die Abfallgebühr und Stofferlöse.

Was kostet künftig?
Bauabfälle (z. B.Parkettboden, Baustyropor, Abbruchholz) sind ab sofort grundsätzlich kostenpflichtig – unabhängig vom Container. Dabei gelten klare Freimengen (z. B. 60 Liter bei SonstigeBauabfälle, 1 m³ bei Abbruchholz).


Wichtig: Bei Rückfragen ist der Bezirksabfallverband Rohrbach Ansprechpartner –nicht das ASZ-Personal.

Alle Infos zur neuen Preisliste und den Annahmekriterien sind online unter https://www.umweltprofis.at/rohrbach/aktuelles/nachrichten_detail/n/detail/News/einheitliche_annahmekriterien_in_den_asz.html abrufbar.


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Marktgemeinde Lembach Redakteure MARKTGEMEINDE Öffentliche Einrichtung
Verfasst am: 27.08.2025
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