Illegalle Sammlungen für Ungarn

Aus rechtlicher Sicht sind solche Sammlungen strafbar, sowohl für den Sammler als auch für den Besitzer

LEMBACH (06.07.2006) – In letzter Zeit werden vermehrt illegale Abfallsammlungen durchgeführt. Dazu wird in Flugblättern angekündigt, dass nicht mehr benötigte Gegenstände zu bestimmten Tagen und Zeiten zur Sammlung bereit gehalten werden sollen.

Aus gegebenen Anlass hat die Umweltrechtsabteilung des Amtes der Oö. Landesregierung mitgeteilt, dass aus rechtlicher Sicht solche Sammlungen NICHT erlaubt sind. Es ist für die Sammlung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle eine Berechtigung erforderlich.

Aber auch Besitzer als Abfallerzeuger sind dazu verpflichtet, Abfälle NUR einem zur Sammlung und Behandlung Berechtigten zu übergeben. Abfallbesitzer, die sich nicht daran halten, riskieren im Fall der Weitergabe von nicht gefährlichen Abfällen an nichtberechtigte Sammler eine Geldstrafe in der Höhe von 360 bis 7.270 Euro, bei Weitergabe von gefährlichen Abfällen sogar eine Geldstrafe in der Höhe von 730 bis 36.340 Euro.

Als Abfälle gelten bewegliche Sachen, deren sich der Besitzer entledigen will oder entledigt hat oder deren Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall erforderlich machen, um die öffentlichen Interessen nicht zu beeinträchtigen.

Betrachtet man nun die Gegenstände, die bei illegalen Abfallsammlungen gesammelt werden, so wird daraus ersichtlich, dass damit gefährliche und nicht gefährliche Abfälle gesammelt werden sollen.

Als gefährliche Abfälle gelten jedenfalls
* elektrische und elektronische Geräte und Geräteteile mit umweltrelevanten Mengen an gefährlichen Abfällen und Inhaltsstoffen (zB. Nachtspeicheröfen mit Asbestbestandteilen)
* Kühl- und Klimageräte mit FCKW-, FKW-, KW-haltigen oder anderen Kältemitteln
* Bildschirmgeräte einschließlich Bildröhrengeräte
* Elektro- und Elektronikaltgeräte
* Großgeräte mit gefahrenrelevanten Eigenschaften

Die Marktgemeinde Lembach i.M. weist die Bevölkerung darauf hin, keine Gegenstände zur angekündigten Sammlung am Samstag, 8. Juli 2006 bereit zustellen, da das eine Straftat im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes darstellt.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter des Gemeindeamtes gerne zur Verfügung.

Bitte informieren Sie auch Ihre Nachbarn, Freunde und Bekannte!

Verfasst am: 06.07.2006
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