Heizkostenzuschuss des Landes OÖ

Antragsfrist: 7. Jänner 2020 bis 17. April 2020

LEMBACH (14.01.2020): Die oö. Landesregierung hat für die Heizperiode 2019/2020 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses in der Höhe von € 152,00 an sozial bedürftige Personen beschlossen.

Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt (der Wohnung) lebenden Personen die Summe der folgenden anzuwendenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt:

– Alleinstehende: 933,06 Euro
– Alleinstehende(erhöhter Einzelrichtsatz):
1.048,57 Euro
– Ehepaar/Lebensgemeinschaft: 1.398,97 Euro
– je Kind: 173,04 Euro

Bei Haushaltsgemeinschaft von Eltern(teilen) mit erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen Kindern ist für das „Kind“ die für eine alleinstehende Person festgelegte Einkommensgrenze von € 933,06 anzuwenden; bei gemeinsamem Haushalt von erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen Geschwistern jeweils dieser Richtsatz.

Die Antragsstellung muss bis spätestens 17. April 2020 erfolgen. Für sämtliche Anträge sind die Einkommensverhältnisse und Ausgleichszulagenrichtsätze für das Jahr 2019 anzuwenden.

Nähere Informationen und die Antragsformulare sind am Gemeindeamt erhältlich.

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Marktgemeinde Lembach - Carina Pichler Redakteure MARKTGEMEINDE
Verfasst am: 14.01.2020
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