Besser Informiert
Am 32. Dezember ist es zu spät
FERNPENDLERBEIHILFE
des Landes Oberösterreich
Alle oberösterreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer einfachen Wegstrecke zum Arbeitsplatz von mindestens 25 km erhalten je nach Entfernung zwischen 218 und 421 Euro.
+ Einkommen maximal 35.000 Euro
+ Trotz Freifahrt-Möglichkeit auch für Lehrlinge und Praktikanten!
+ Antragstellung online auf www.ooe.gv.at für das Jahr 2024 bis 31.12.2025
SCHUL- und HEIMBEIHILFE
des Bundes/des Landes
SCHULBEIHILFE: Beim Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe. Grundbetrag: 1.764 Euro, der in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert wird.
HEIMBEIHILFE: Beim Besuch einer mittleren, höheren oder polytechnischen Schule (ab der 9. Schulstufe), zu der der Hin- und Rückweg nicht zumutbar ist (über 2 Stunden) und der/die Schüler/in deshalb außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnt. Grundbetrag: 2.155 Euro. Soziale Bedürftigkeit ist Voraussetzung (www.schulbeihilferechner.at). Antragstellung bis 31.12. des laufenden Schuljahres (Formular: schuelerbeihilfen.bmbwf.gv.at). Bei späterer Einbringung erfolgt eine Kürzung der Beihilfe.
FAHRTENBEIHILFE: Sobald eine Heimbeihilfe gewährt wird, erfolgt ohne eigenen Antrag eine automatische Auszahlung der Fahrtkostenbeihilfe in der Höhe von jährlich 165 Euro
ARBEITNEHMERVERANLAGUNG
für das Jahr 2014
Bis 31. Dezember kann man noch rückwirkend für das Arbeitsjahr 2020 den sogenannten „Steuerausgleich“ durchführen. Vor allem Pendler, Familien, bei Weiterbildungen oder für Personen mit hohen Krankheitskosten gibt es bei der Arbeitnehmerveranlagung bares Geld zu holen. Auch Lehrlinge und Geringverdiener haben die Möglichkeit auf eine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen! Abwicklung via www.finanzonline.at oder mittels des Formulars „L1“ auf www.bmf.gv.at
FAHRTENBEIHILFE
für Lehrlinge
Lehrlinge, die nicht unentgeltlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren können oder zu Fuß über zwei Kilometer zur nächsten Einstiegshaltestelle zurückzulegen haben, erhalten für Wegstrecken bis 10 Kilometer 5,10 Euro pro Monat bzw. über 10 Kilometer 7,30 Euro pro Monat an Fahrtenbeihilfe. Anträge für das Lehrjahr 2024/25 sind vom Familienbeihilfenbezieher mit dem „Beih94-Formular“ spätestens bis zum 31.12.2025 beim jeweiligen Wohnsitzfinanzamt zu stellen.
NEU: Geräte-Retter-Prämie anstatt Reparaturbonus
Der Reparaturbonus wurde am 26. Mai 2025 ausgesetzt, da die Mittel bereits vollständig aufgebraucht sind.
Ab dem 12. Jänner 2026 wird die Geräte-Retter-Prämie eingeführt, die die Hälfte der Reparaturkosten bis zu 130 Euro pro Gerät unterstützt. Diese neue Förderung richtet sich an Geräte, die häufig im Haushalt benötigt werden, Dazu zählen beispielsweise Waschmaschinen, Eiskästen, Tiefkühler, Staubsauger oder auch Akkuschrauber. Außerdem wird die Reparatur von Geräten für die Krankenpflege wie beispielsweise Rollstühle, Pflegebetten, Beatmungsgeräte und Blutdruckmessgeräte unterstützt. Fahrräder, E-Bikes, Smartphones und Luxusgeräte werden nicht mehr gefördert.
Mehr unter: Geräte-Retter-Prämie macht Reparieren attraktiver








