Fakten zur geplanten Biogasanlage

Unsachliche Angstmacherei als SPÖ-Programm bringen Lembach nicht voran!

Zur Geruchssituation:

Bewohner in der Umgebung Knechtswies beklagen sich seit vielen Jahren darüber, dass es bei der Ausbringung von Hühnermist durch den landwirtschaftlichen Betrieb der Familie Hofer zu unzumutbaren Geruchsbelästigungen kommt.

Laut Fachleuten (zB Umweltanwalt DI Wimmer) ist eine Biogasanlage sehr gut geeignet, den Hühnermist zu entschärfen und die Ausbringung der Reststoffe deutlich umweltverträglicher zu machen. Und laut Experten führt eine Biogasanlage nach dem heutigen Stand der Technik keineswegs zu einer Verschlechterung der Geruchssituation in der Umgebung von Landwirtschaften, bei einer Hühnerhaltung sei laut Experten sogar eine Verbesserung zu erwarten.
Diese Verbesserungsmöglichkeit zur derzeitigen Situation lassen die Gegner ständig unter den Tisch fallen. Warum denn eigentlich?

Mit der Umwidmung der notwendigen Fläche für die Biogasanlage auf dem landw. Betrieb der Familie Hofer wurden vom Gemeinderat ausschließlich nachwachsende Rohstoffe für den Betrieb der Biogasanlage festgeschrieben, eine Abfallverwertung wie bei manch anderen Biogasanlagen ist damit ausgeschlossen. Und die Größe der Biogasanlage ist mit 100 kW auch im Umwidmungsverfahren festgeschrieben worden.

Zur Lärmsituation durch Verkehr:

Tatsache ist, dass wenn jemand auch in Zukunft Landwirtschaft erfolgreich betreiben will, weitere Flächen dazugepachtet werden müssen und dass Landwirte, die aufgeben, ihre Flächen verpachten wollen.
Und wir alle wollen, dass unsere Landschaft – auch im Bereich Knechtswies – bearbeitet wird. Ob nun der Grünschnitt für das Vieh oder die Biogasanlage angeliefert wird, bleibt vom Verkehrsaufkommen her objektiv gesehen gleich.
Falls anfallende Abwärme zur Holztrocknung verwendet werden sollte, so ist dies im Rahmen des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes – auch ohne Biogasanlage – erlaubt. Ein anderer Gewerbebetrieb hingegen kann sich dort im Grünland nicht ansiedeln und eine gewerbliche Umwidmung ist auf Grund des beschlossenen Ortsentwicklungskonzeptes nicht möglich. Das wissen alle Parteien im Gemeinderat!
Falls es zur Holztrocknung durch Nutzung der Abwärme der Biogasanlage kommt, wäre etwa mit einem Verkehrsaufkommen in der Größenordnung des bisherigen Milchabtransportes zu rechnen, und der war für die Bevölkerung bisher kaum wahrnehmbar.
Sollte aber einmal gar keine Landwirtschaft mehr im Bereich Knechtswies betrieben werden, so könnten alle Grünschnittmengen dieser Gegend dann durch den Ort abtransportiert werden müssen. Wer wird dann dieses Verkehrsaufkommen verhindern wollen?

Biogas und Bioenergie-Nahwärme – die Muster wiederholen sich!

Vor einigen Jahren die selben Argumente der Lembacher SPÖ: Sie wollten die Nahwärme aus Biomasse verhindern und behaupteten, zwar für die Bioenergie zu sein, aber keinesfalls an diesem Standort: Zu viele Abgase, mögliche Staubbelästigung und riesiges Verkehrsaufkommen inmitten der Wohn- und Schulgegend – das darf nicht sein!!!

Und heute: Kein Wort mehr davon – es ist einfach nicht wahr geworden.

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ÖVP Herbert KUMPFMÜLLER Parteiorganisation
Verfasst am: 05.02.2006
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