Textiliensammlung

Illegale Sammlungen

Im Altstoffsammelzentrum Lembach können zu den üblichen Öffnungszeiten Textilien im befüllten und gut verschnürten Textiliensack abgegeben werden.
Die bisher von der Gemeinde jährlich organisierten Sammlungen werden eingestellt, da die im ASZ gesammelten Textilien dem gleichen Verwendungszweck zugeführt werden. Näheres finden Sie auf http://www.gemeinde-lembach.at/lembach31491.htm

Es wird neuerlich darauf hingewiesen, dass illegale Abfallsammlungen NICHT erlaubt sind. Es ist für die Sammlung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle eine Berechtigung erforderlich.

Aber auch Besitzer als Abfallerzeuger sind dazu verpflichtet, Abfälle NUR einem zur Sammlung und Behandlung Berechtigten zu übergeben. Abfallbesitzer, die sich nicht daran halten, riskieren im Fall der Weitergabe von nicht gefährlichen Abfällen an nichtberechtigte Sammler eine Geldstrafe in der Höhe von 360 bis 7.270 Euro, bei Weitergabe von gefährlichen Abfällen sogar eine Geldstrafe in der Höhe von 730 bis 36.340 Euro.

Profilbild von Willi HOPFNER
Marktgemeinde Lembach i.M. Willi HOPFNER
Verfasst am: 26.07.2006
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