Urlaub – die schönste Jahreszeit

Überraschungen vorbeugen

Für manche EU Länder
brauchen Sie nicht unbedingt einen
gültigen Reisepass.

Damit Ihre Urlaubsfreude bei der Ein- oder Ausreise
nicht schon an den Grenzen getrübt wird,
informieren Sie sich auf der
Homepage der Marktgemeinde Lembach i.M.
http://www.gemeinde-lembach.at

welche Art von Reisedokument
Sie für welches EU Land benötigen.

Verzichten Sie auch auf Reiseandenken tierischen und pflanzlichen Ursprungs.

Das Washingtoner Artenschutzabkommen verbietet den Handel mit bedrohten Arten. Bei Nichtbefolgung der Schutzbestimmungen können Sie am Zoll auch unliebsame Überraschungen erleben.

Sie müssen mit einem Strafverfahren und der Einziehung der Souvenirs – auch lebender Tiere – rechnen.

Streng geschützt sind unter anderem:

Alle lebenden Landschildkröten, Papageien, lebende Kakteen und andere Pflanzen, viele Muschelarten und Korallen, alle Produkte aus Meeresschildkröten und Elfenbein, sowie viele tierische Häute und Felle. Diese kurze Aufzeichnung ist keineswegs vollständig, sie soll nur einen groben Überblick über geschützte Arten schaffen.

Auf den Seiten von CITES http://www.lebensministerium.at/cites finden Sie aktuelle Informationen darüber.

Profilbild von Willi HOPFNER
LembachOnline - Marktgemeinde Lembach i.M. Willi HOPFNER
Verfasst am: 18.07.2007
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