Heizkostenzuschuss des Landes OÖ

Antragsfrist: 7. Jänner 2019 bis 12. April 2019

LEMBACH (07.01.2018): Die oö. Landesregierung hat für die Heizperiode 2018/2019 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses in der Höhe von € 152,00 an sozial bedürftige Personen beschlossen.

Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt (der Wohnung) lebenden Personen die Summe der folgenden anzuwendenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt:

  • Alleinstehende: 909,42 Euro
  • Ehepaar/Lebensgemeinschaft: 1.363,52 Euro
  • je Kind: 169,39 Euro

Bei Haushaltsgemeinschaft von Eltern(teilen) mit erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen Kindern ist für das „Kind“ die für eine alleinstehende Person festgelegte Einkommensgrenze von € 909,42 anzuwenden; bei gemeinsamem Haushalt von erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen Geschwistern jeweils dieser Richtsatz.

Die Antragsstellung muss bis spätestens 12. April 2019 erfolgen. Für sämtliche Anträge sind die Einkommensverhältnisse und Ausgleichszulagenrichtsätze für das Jahr 2018 anzuwenden.

Nähere Informationen und die Antragsformulare sind am Gemeindeamt erhältlich.

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Marktgemeinde Lembach Redakteure MARKTGEMEINDE
Verfasst am: 16.01.2019
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