Besser Informiert

Am 32. Dezember ist es zu spät

FERNPENDLERBEIHILFE
des Landes Oberösterreich

Alle oberösterreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer einfachen Wegstrecke zum Arbeitsplatz von mindestens 25 km erhalten je nach Entfernung zwischen 168 und 325 Euro.

+ Öko-Bonus: automatischer 30 Prozent Zuschlag für Besitzer einer OÖ. Verkehrsverbund-
Jahreskarte!

+ Einkommen maximal 26.000 Euro

+ Trotz Freifahrt-Möglichkeit auch für Lehrlinge und Praktikanten!

+ Antragstellung online auf www.ooe-gv.at für das Jahr 2018 bis 31.12.2019


SCHUL- und HEIMBEIHILFE

des Bundes/des Landes


SCHULBEIHILFE: Beim Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe. Grundbetrag: 1.130 Euro, der in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert wird.
HEIMBEIHILFE: Beim Besuch einer mittleren, höheren oder polytechnischen Schule (ab der 9. Schulstufe), zu der der Hin- und Rückweg nicht zumutbar ist (über 2 Stunden) und der/die Schüler/in deshalb außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnt.Grundbetrag: 1.380 Euro. Soziale Bedürftigkeit ist Voraussetzung (www.schulbeihilferechner.at) Antragstellung bis 31.12. des laufenden Schuljahres (Formular: schuelerbeihilfen.bmbf.gv.at). Bei späterer Einbringung erfolgt eine Kürzung der Beihilfe.

FAHRTENBEIHILFE: Sobald eine Heimbeihilfe gewährt wird, erfolgt ohne eigenen Antrag eine automatische Auszahlung der Fahrtkostenbeihilfe in der Höhe von jährlich 105 Euro

ARBEITNEHMERVERANLAGUNG
für das Jahr 2014

Bis 31. Dezember kann man noch rückwirkend für das Arbeitsjahr 2014 den sogenannten „Steuerausgleich“ durchführen. Vor allem Pendler, Familien, bei Weiterbildungen oder für Personen mit hohen Krankheitskosten gibt es bei der Arbeitnehmerveranlagung bares Geld zu holen. Auch Lehrlinge und Geringverdiener haben die Möglichkeit auf eine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen! Abwicklung via www.finanzonline.at oder mittels des Formulars „L1“ auf www.bmf.gv.at

FAHRTENBEIHILFE
für Lehrlinge

Lehrlinge, die nicht unentgeltlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren können oder zu Fuß über zwei Kilometer zur nächsten Einstiegshaltestelle zurückzulegen haben, erhalten für Wegstrecken bis 10 Kilometer 5,10 Euro pro Monat bzw. über 10 Kilometer 7,30 Euro pro Monat an Fahrtenbeihilfe. Anträge für 2018 sind vom Familienbeihilfenbezieher mit dem „Beih94-Formular“ beim jeweiligen Wohnsitzfinanzamt zu stellen.

REPARATURBONUS
des Landes Oberösterreich

Bis 31.12.2019 gibt es für die Reparatur von haushaltsüblichen Elektrogroß- und -kleingeräten durch einen im „Reparaturführer“ angeführten Gewerbebetrieb eine Förderung im Ausmaß von 50 Prozent der förderfähigen Brutto-Reparaturkosten – maximal 100 Euro. Gefördert werden ausschließlich Arbeitszeit und Materialkosten mit einem Rechnungsdatum ab 03.09.2018

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ÖAAB Petra PEINBAUER, Mag. Parteiorganisation
Verfasst am: 19.12.2019
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