Heizkostenzuschuss des Landes OÖ
Antragsfrist: 11. Jänner 2021 bis 23. April 2021
Die oö. Landesregierung hat für die Heizperiode 2020/2021 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses in der Höhe von 152,00 an sozial bedürftige Personen beschlossen.
Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt (der Wohnung) lebenden Personen die Summe der folgenden anzuwendenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt:
– Alleinstehende: 950,00 Euro
– Ehepaar/Lebensgemeinschaft: 1.500,00 Euro
– je Kind: 240,00 Euro
– zusätzlicher Freibetrag bei Lehrling: 232,49 Euro
Die Antragsstellung muss bis spätestens 23. April 2021 erfolgen.
Für sämtliche Anträge sind die Einkommensverhältnisse und Ausgleichszulagenrichtsätze für das Jahr 2020 anzuwenden.
Nähere Informationen und die Antragsformulare sind am Gemeindeamt erhältlich.