Heizkostenzuschuss des Landes OÖ
Antragsfrist: 1. Februar 2022 bis 9. Mai 2022
Die Oö. Landesregierung hat für die Heizperiode 2021/2022 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses in der Höhe von 175,00 an sozial bedürftige Personen beschlossen.
Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt (der Wohnung) lebenden Personen die Summe der folgenden anzuwendenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt:
– Alleinstehende: 950,00 Euro
– Ehepaar/Lebensgemeinschaft: 1.500,00 Euro
– je Kind: 380,00 Euro
– zusätzlicher Freibetrag bei Lehrling: 232,49 Euro
Die Antragsstellung muss bis spätestens 9. Mai 2022 erfolgen.
Für sämtliche Anträge sind die Einkommensverhältnisse und Ausgleichszulagenrichtsätze für das Jahr 2021 anzuwenden.
Nähere Informationen und die Antragsformulare sind am Gemeindeamt erhältlich.