Heizkostenzuschuss des Landes OÖ

Antragsfrist: 1. Februar 2022 bis 9. Mai 2022

Die Oö. Landesregierung hat für die Heizperiode 2021/2022 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses in der Höhe von € 175,00 an sozial bedürftige Personen beschlossen.

Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt (der Wohnung) lebenden Personen die Summe der folgenden anzuwendenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt:

– Alleinstehende: 950,00 Euro
– Ehepaar/Lebensgemeinschaft: 1.500,00 Euro
– je Kind: 380,00 Euro
– zusätzlicher Freibetrag bei Lehrling: 232,49 Euro

Die Antragsstellung muss bis spätestens 9. Mai 2022 erfolgen.
Für sämtliche Anträge sind die Einkommensverhältnisse und Ausgleichszulagenrichtsätze für das Jahr 2021 anzuwenden.

Nähere Informationen und die Antragsformulare sind am Gemeindeamt erhältlich.

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Marktgemeinde Lembach - Carina Pichler Redakteure MARKTGEMEINDE
Verfasst am: 01.02.2022
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