OÖ Kinderbetreuungsbonus

Ausweitung des Bezugszeitraumes

OÖ Kinderbetreuungsbonus – Ausweitung des Bezugszeitraumes

Mit dem österreichweit eingeführten Kinderbetreuungsgeld ist in den ersten 30 Lebensmonaten eines Kindes eine gute finanzielle Absicherung gegeben.

Nach Ablauf des Kinderbetreuungsgeldbezuges kehren viele Mütter wieder in ihre Erwerbstätigkeit zurück. Es entstehen vielen Familien hohe Betreuungskosten.

Deshalb wurde mit Beschluss des OÖ Landtages vom 16.7.2007 der Bezugszeitraum des OÖ Kinderbetreuungsbonus von derzeit 37. Lebensmonat bis 72. Lebensmonat bei Inanspruchnahme einer Kinderbetreuung ausgeweitet. Ab 1. September 2007 können Sie nun den Kinderbetreuungsbonus vom 31. Lebensmonat bis zum Schuleintritt beantragen.

Antragsformular finden Sie zum Downloaden ab sofort unter www.familienkarte.at (Familienservice/Förderungen).

Auch beim Marktgemeindeamt Lembach i.M. liegen Formulare auf.

Für weitere Informationen und Auskünfte steht Ihnen das Familienreferat unter der Tel.Nr. 0732/7720 – 11192 od. 11610 bzw. 11831 oder 11832 zur Verfügung.

Quelle: Gemeinde-Lembach.at (06.09.2007)

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Marktgemeinde Lembach Josef REINTHALER Öffentliche Einrichtung
Verfasst am: 06.09.2007
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